Mitteilungen und Informationen der WSV
Meldung "zur Schleusung bereit"
Gemeinsame schifffahrtspolizeiliche Anordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Heidelberg und Stuttgart Nr. 14/2018 Meldung "zur Schleusung bereit" Auf Grundlage des §1 .22 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) wird am Neckar folgende Regelung für das Verhalten im Schleusenbereich angeordnet.
Bezeichnung des Fahrwassers und der Fahrrinne am Oberrhein Informationsflyer
Quelle: Rundschreiben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim vom 19. 09. 2018 Bezeichnung des Fahrwassers und der Fahrrinne auf dem Oberrhein Informationsflyer für die Freizeitschifffahrt.